Vorsorge-Workshop in Eberswalde

26. Mai 2025, 16:30 bis 18 Uhr

Die Vorsorge für das Lebensende konkretisieren

In die­ser Ver­an­stal­tung wer­den Sie gemein­sam mit dem Dozen­ten den Aus­wahl­bo­genAus­wahl­bo­gen Der Aus­wahl­bo­gen ist eine Art For­mu­lar, in dem alle wich­ti­gen Optio­nen mit mög­li­chen Alter­na­ti­ven bzw. Erwei­te­run­gen zur Aus­wahl auf­ge­führt sind. Durch Ankreu­zen der gewünsch­ten Situa­tio­nen und Festlegungen erfolgt die Aus­wahl der Inhal­te, die in die Vor­sor­ge­do­ku­men­te über­nom­men und aus­ge­druckt wer­den. zur indi­vi­du­ell-kon­kre­tenindi­vi­du­ell-kon­kret Indi­vi­du­ell-kon­kret bedeu­tet, nach dem indi­vi­du­el­len, auf­ge­klär­ten Wil­len der ver­fü­gen­den Per­son und durch For­mu­lie­run­gen, die so kon­kret sind, dass Miss­ach­tun­gen bzw. Miss­ver­ständ­nis­se prak­tisch aus­ge­schlos­sen sind. Patienten­verfügung und zu wei­te­ren Vor­sor­ge­do­ku­men­ten durch­ar­bei­ten. Brin­gen Sie ger­ne Ihre bis­he­ri­gen Doku­men­te bzw. Vor­ar­bei­ten mit. Alle Fra­gen sind zuge­las­sen. Als Ergeb­nis wird Ihnen eine Vor­sor­ge­map­peVor­sor­ge­map­pe Eine Vor­sor­ge­map­pe ist eine Art Schnell­hef­ter, in der alle wich­ti­gen Vor­sor­ge­do­ku­men­te zusam­men abge­legt sind. Die Map­pe ist mit dem Namen und Geburts­da­tum der betref­fen­den Per­son beschrif­tet. Als ers­tes Doku­ment ist die Patienten­verfügung durch die durch­sich­ti­ge Vor­der­sei­te zu sehen. mit Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen, Voll­mach­tenVoll­macht Eine Voll­macht ist ein Doku­ment, das auch form­los erteilt wer­den kann, und aus dem her­vor­geht, wer, in wel­chem Umfang wen, rechts­ge­schäft­lich ver­tre­ten kann. So Bevoll­mäch­tig­te kön­nen ohne rich­ter­li­che Geneh­mi­gung ver­tre­ten. Die Voll­macht soll­te vom Voll­macht­ge­ber mit Datum unter­schrie­ben sein. und wei­te­ren wich­ti­gen Vor­sor­ge­do­ku­men­ten erstellt und zuge­sandt. Um eine Auf­wands­ent­schä­di­gung von 48 Euro wird dann dafür gebe­ten.

Kos­ten: 7 Euro – Zur Anmel­dung

Aktualisierung

Für Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen gibt es – wie für Tes­ta­men­te – kein Ablauf­da­tum. Des­halb macht es kei­nen Sinn, regel­mä­ßig die Patienten­verfügung neu mit Datum zu unter­schrei­ben. Was soll dann dar­aus geschlos­sen wer­den, wenn Sie es eine Wei­le nicht getan haben und dann ein Not­fall ein­tritt. Soll aus der feh­len­den Aktua­li­sie­rung geschlos­sen wer­den, dass Sie die Patienten­verfügung nicht mehr gel­ten las­sen wol­len?

Sie haben aber das Recht, Ihre Patienten­verfügung jeder­zeit zu ändern oder ganz für ungül­tig zu erklä­ren. Dafür ist es wich­tig, dass Sie sie nicht vor­zei­tig aus der Hand geben, sodass Sie sie gele­gent­lich prü­fen und gege­be­nen­falls ändern kön­nen.

Grund­sätz­lich soll­ten Sie nie ein Ori­gi­nal aus der Hand geben. Sowas soll in Kran­ken­häu­sern bereits ver­lo­ren gegan­gen sein. Wenn das nur Schlam­pe­rei war, ist das schon schlimm genug. Es kann aber auch ver­mu­tet wer­den, dass so, eine unlieb­sa­me Patienten­verfügung ein­fach ver­schwin­det, um nicht beach­tet wer­den zu müs­sen.

Kosten

Die Bera­tung zur Vorsorge, ist beim Pro­jekt Pati­en­ten­sor­ge gUG grund­sätz­lich ergeb­nis­of­fen und kos­ten­los (außer evtl. anfal­len­der Fahrt­kos­ten). 

Für die Erstel­lung einer kom­plet­ten Vor­sor­ge­map­peVor­sor­ge­map­pe Eine Vor­sor­ge­map­pe ist eine Art Schnell­hef­ter, in der alle wich­ti­gen Vor­sor­ge­do­ku­men­te zusam­men abge­legt sind. Die Map­pe ist mit dem Namen und Geburts­da­tum der betref­fen­den Per­son beschrif­tet. Als ers­tes Doku­ment ist die Patienten­verfügung durch die durch­sich­ti­ge Vor­der­sei­te zu sehen. mit Patienten­verfügung und Voll­mach­tenVoll­macht Eine Voll­macht ist ein Doku­ment, das auch form­los erteilt wer­den kann, und aus dem her­vor­geht, wer, in wel­chem Umfang wen, rechts­ge­schäft­lich ver­tre­ten kann. So Bevoll­mäch­tig­te kön­nen ohne rich­ter­li­che Geneh­mi­gung ver­tre­ten. Die Voll­macht soll­te vom Voll­macht­ge­ber mit Datum unter­schrie­ben sein. (je zwei Ori­gi­na­le), plus Hin­weis­kar­te zum Bei-sich-tra­gen, Not­fall­bo­gen, Hin­weis­blatt “Was Ihnen wich­tig ist”, Modi­fi­ka­ti­on der Garan­ten­pflichtGaran­ten­pflicht Garan­ten­pflicht bezeich­net im Straf­recht die Pflicht, dafür ein­zu­ste­hen, dass ein bestimm­ter tat­be­stand­li­cher „Erfolg“ nicht ein­tritt. Sie ist Vor­aus­set­zung für eine Straf­bar­keit wegen Unter­las­sens, soweit es sich um ein soge­nann­tes unech­tes Unter­las­sungs­de­likt han­delt. Die ver­pflich­te­te Per­son heißt Garant. Wiki­pe­dia ein­schließ­lich Anlei­tung für den frei­wil­li­gen Ver­zicht auf Essen und Trin­kenFrei­wil­li­gen Ver­zicht auf Essen und Trin­ken Auch Ster­be­fas­ten genannt, ist eine alt-ehr­wür­di­ge Metho­de sein Leben selbst­be­stimmt, wür­de­voll und auf huma­ne Wei­se zu been­den. Ein aus­führ­li­cher Arti­kel dazu ist hier zu fin­den …, als Mög­lich­keit das eige­ne Leben selbst­be­stimmt zu been­den, Hin­wei­se für die ein­ge­schränk­te Anwend­bar­keit von Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen in Not­fall­si­tua­tio­nen im öffent­li­chen Leben, Hin­wei­se für die Bevoll­mäch­tig­tenBevoll­mäch­tig­te Ein/​e Bevollmächtigte/​r ist eine vom Voll­macht­ge­ber beru­fe­ne Per­son, die in Ver­tre­tung der Voll­macht­ge­be­rin oder des Voll­macht­ge­bers ent­schei­den bzw. han­deln kann., Ver­ein­ba­rung im Innen­ver­hält­nis sowie Gebrauchs­an­lei­tung für die Nut­zung der Doku­men­te. Auf Wunsch erhal­ten Sie ohne Mehr­kos­ten eine Anlei­tung für die Erstel­lung eines Tes­ta­ments, eine Betreu­ungs­ver­fü­gung, eine Bestat­tungs­vor­sor­ge, Hin­wei­se für die Regis­trie­rung Ihrer Bevoll­mäch­ti­gen im Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer, ein For­mu­lar für ihren digi­ta­len Nach­lass, ein Mus­ter für eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung sowie ein For­mu­lar, mit dem Sie eine län­ge­re Spei­che­rung Ihrer Daten erbit­ten kön­nen, um spä­ter leich­ter und kos­ten­güns­ti­ger geän­der­te Doku­men­te bekom­men zu kön­nen.

Die Vor­sor­ge­map­pe wird ihnen als Ein­wurf-Ein­schrei­ben zuge­sandt. Dar­in ent­hal­ten ist eine Rech­nung für die Auf­wands­ent­schä­di­gung für die Erstel­lung der Unter­la­gen. Wenn Sie Ihre Anga­ben im online-For­mu­lar über­mit­telt haben, wird um 36 Euro gebe­ten, wenn Sie die Anga­ben auf dem Papier-Aus­wahl­bo­gen über­mit­telt haben, um 48 Euro. Soll­te für Sie das zu teu­er sein, machen Sie im Vor­we­ge ein Ange­bot, was es Ihnen wert ist. Wenn Sie glaub­haft machen kön­nen, sich das nicht leis­ten zu kön­nen, erstel­len wir die Doku­men­te für Sie auch kos­ten­los.

Hinterlegung

Solan­ge Sie noch ein­wil­li­gungs­fä­hig sind und am öffent­li­chen Leben teil­ha­ben, soll­ten die Doku­men­te, im Ori­gi­nal in Ihrem Hoheits­be­reich, so auf­be­wahrt wer­den, dass Sie sie jeder­zeit prü­fen und gege­be­nen­falls ändern kön­nen. Ihre Bevoll­mäch­tig­tenBevoll­mäch­tig­te Ein/​e Bevollmächtigte/​r ist eine vom Voll­macht­ge­ber beru­fe­ne Per­son, die in Ver­tre­tung der Voll­macht­ge­be­rin oder des Voll­macht­ge­bers ent­schei­den bzw. han­deln kann. soll­ten wis­sen, wo Sie sie auf­be­wah­ren und not­falls Zugriff dar­auf haben.

Eine Hin­ter­le­gung bei einer Zen­tral­stel­le ist dafür unge­eig­net, weil sich dadurch der Zugriff (auch für Sie) ver­kom­pli­ziert. Auch des­we­gen wer­den vom Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer (ent­ge­gen häu­fi­ger Behaup­tung), kei­ne Doku­men­te zur Hin­ter­le­gung ange­nom­men. Sie kön­nen dort aber die Kon­takt­da­ten Ihrer Bevoll­mäch­tig­ten gegen eine Gebühr regis­trie­ren las­sen, und ange­ben, ob Sie eine Patienten­verfügung haben. Seit 2023 kön­nen neben Betreu­ungs­rich­tern auch Ärz­te das Regis­ter nach den Kon­takt­da­ten Ihrer Bevoll­mäch­tig­ten abfra­gen.

Eine Hin­ter­le­gung beim Haus­arzt ist auch nicht anzu­ra­ten, weil gera­de bei früh­zei­ti­ger Vorsorge nicht mit Sicher­heit zu erwar­ten ist, dass der Arzt im spä­te­ren Bedarfs­fall noch prak­ti­ziert bzw. sich für Sie ein­set­zen kann und/​oder will. Wenn Sie jedoch bereits betreu­ungs­be­dürf­tig sind, emp­fiehlt es sich, eine unter­schrie­be­ne Kopie von Patienten­verfügung und Gesund­heits­voll­macht in die Kran­ken­ak­te auf­neh­men zu las­sen. Den Emp­fang soll­ten Sie sich beschei­ni­gen las­sen und die Beschei­ni­gung mit Ihren Ori­gi­na­len bei sich auf­be­wah­ren.

Dann könn­te auch die Gele­gen­heit gekom­men sein, eine Vor­aus­schau­en­de Not­fall­pla­nung bzw. einen Not­fall­bo­gen aus­zu­fül­len. Die­ser soll­te von Ihnen, Ihren Bevoll­mäch­tig­ten und behan­deln­dem Arzt unter­schrie­ben sein, in Kopie zu Ihrer Kran­ken­ak­te gege­ben wer­den und deren Erhalt durch die Pfle­ge­dienst­lei­tung auf dem Ori­gi­nal quit­tiert wer­den. Wenn Sie dann die Ein­wil­li­gungs­fä­hig­keit ver­lie­ren, soll­te die­ser in Kopie, neben Ihrem Bett – gut sicht­bar – an die Wand geklebt wer­den. So erfah­ren auch aus­hilfs­wei­se Pfle­gen­de schnell, was Ihr aktu­el­ler Wil­le ist.