Behandlung im Voraus Planen

Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen sol­len medi­zi­ni­sches Han­deln lei­ten, wenn Pati­en­ten kri­tisch erkran­ken und ihren Behand­lungs­wil­len nicht mehr selbst äußern kön­nen. Sie haben jedoch in den letz­ten Jahr­zehn­ten wenig bewirkt, mei­nen die Autoren. Ein neu­er Ansatz könn­te dies ändern.

… Was so ein­fach scheint, muss 50 Jah­re spä­ter auch hier­zu­lan­de als weit­ge­hend geschei­tert ange­se­hen wer­den, wie zuvor schon in den USA. Das Kon­zept der Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen, wie es in Deutsch­land ange­wen­det wird, hat sich – unge­ach­tet des Pati­en­ten­ver­fü­gungs­ge­set­zes aus dem Jahr 2009 – als nicht erfolg­reich erwie­sen: Noch immer hat nur eine Min­der­heit selbst hoch­be­tag­ter pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen eine Patienten­verfügung, und die­se ist für Situa­tio­nen, in denen sie gebraucht wird, meist nicht aus­sa­ge­kräf­tig und damit nutz­los. Das bestä­ti­gen empi­ri­sche Erhe­bun­gen sowie BGHBGH Bun­des­ge­richts­hof-Urtei­le aus jüngs­ter Zeit. …

Dies ist ein Aus­zug aus der hier ver­link­ten PDF-Datei …

Ver­fas­ser u. a.: Prof. Dr. med. Jür­gen in der Schmit­ten 
Insti­tut für All­ge­mein­me­di­zin
Medi­zi­ni­sche Fakul­tät der Hein­rich-Hei­ne-Uni­ver­si­tät
40225 Düs­sel­dorf, Moo­ren­stra­ße 5

Patientenverfügungen

Handbuch für Berater, Ärzte und BetreuerBetreuer Vom Betreuungsgericht bestellter rechtlicher Vertreter; in der Regel Berufsbetreuer, die für Ihre Arbeit bezahlt werden.

Titelseite des Buches »Patientenverfügungen«

Arnd T. May, Hart­mut Kreß, Tors­ten Ver­rel und Till Wag­ner sind zusam­men Her­aus­ge­ber die­ses Buches. Die Bei­trä­ge zu die­sem Kom­pen­di­um stam­men von ins­ge­samt fünf­zig Autoren aus den Fach­ge­bie­ten Rechts­wis­sen­schaft, Medi­zin, Pfle­ge­wis­sen­schaft, Sozio­lo­gie, Theo­lo­gie und Ethik. Es wen­det sich an Bera­ter, Ärz­te und Betreu­er, aber auch Rat­su­chen­de kön­ne hier nütz­lich Hin­wei­se fin­den. Mit sei­nen 441 Sei­ten ist es kei­ne leich­te Lek­tü­re, muss aber auch nicht von jeder:m kom­plett gele­sen wer­den. Obwohl es bereits 2016 ver­öf­fent­licht wur­de, bie­tet es einen umfas­sen­den Über­blick über die recht­li­chen Rege­lun­gen zu Vor­sor­ge­do­ku­men­ten, wie Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen, Voll­mach­tenVoll­macht Eine Voll­macht ist ein Doku­ment, das auch form­los erteilt wer­den kann, und aus dem her­vor­geht, wer, in wel­chem Umfang wen, rechts­ge­schäft­lich ver­tre­ten kann. So Bevoll­mäch­tig­te kön­nen ohne rich­ter­li­che Geneh­mi­gung ver­tre­ten. Die Voll­macht soll­te vom Voll­macht­ge­ber mit Datum unter­schrie­ben sein. und Betreu­ungs­ver­fü­gun­gen, die immer noch Gül­tig­keit haben. Neben dem Erfah­rungs­wis­sen des Autors ist es eine der fach­li­chen Grund­la­gen für die­se Web­site. Bei einem Preis von rund 75 Euro dürf­te es wohl nicht für jede:n ers­te Wahl sein, für Berater:innen jedoch Pflicht­lek­tü­re.

Zur Web­site des Sprin­ger-Ver­lags …

Fragen und Antworten zum Thema Patientenverfügung

    Ihre Fra­ge wur­de nicht beant­wor­tet? Hier fin­den Sie unse­re Daten­schutz­hin­wei­se …