Appell an Olaf Scholz

Am 14. August war der Bun­des­kanz­ler als Abge­ord­ne­ter zu einer Bewoh­ner­sprech­stun­de in Neu Fahr­land. Die Gele­gen­heit habe ich genutzt, ihn auf das Pro­blem mit man­gel­haf­ter oder feh­len­der Vorsorge für ster­bens­kran­ke Men­schen und deren Pfle­gen­de hin­zu­wei­sen.

Mein Apell:

Sehr geehr­ter Herr Bun­des­kanz­ler,

als lang­jäh­ri­ger Ster­be­be­glei­ter und Patienten­fürsprecher sor­ge ich mich nicht nur um mei­ne letz­te Lebens­pha­se.

Mit der Sor­ge bin ich nicht allein und beschäf­ti­ge mich des­halb seit 2004 mit dem The­ma Vorsorge, um ande­ren dabei zu hel­fen gut vor­zu­sor­gen.

2004 hat­te das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um Emp­feh­lun­gen ver­öf­fent­licht, die zei­gen soll­ten, was in einer Patienten­verfügung ste­hen könn­te.

Die­se Emp­feh­lun­gen ste­hen noch heu­te inhalt­lich unver­än­dert auf deren Web­site, obwohl es seit 2009 ein Gesetz gibt, das besagt, Patienten­verfügungen gel­ten unab­hän­gig von Art und Sta­di­um einer Erkran­kung.

Die­se Emp­feh­lun­gen wer­den von vie­len Bürger:innen als auto­ri­siert und daher aus­rei­chend ange­se­hen, obwohl sie kom­plett in der Dia­gno­se­ho­heitDia­gno­se­ho­heit Es braucht medi­zi­ni­sche Exper­ti­se, um eine Dia­gno­se stel­len zu kön­nen. von Ärz­ten lie­gen.

Ein ethisch han­deln­der Arzt wür­de die aber nicht benö­ti­gen, weil er Men­schen am Lebens­en­de nicht unnö­ti­gen Qua­len aus­set­zen wol­len wür­de.

Den­noch wer­den Men­schen über den Punkt hin­aus vom Ster­ben abge­hal­ten, den auch vie­le Pfle­ge­kräf­te nicht mehr für men­schen­wür­dig und human hal­ten, und des­halb frus­triert den Beruf auf­ge­ben.

Kran­ken­kas­sen zah­len Behand­lun­gen unge­prüft wei­ter, Pflegeein­rich­tungen schir­men sol­che Pati­en­ten ab und Nahe­ste­hen­de trau­en sich nicht ein­zu­schrei­ten oder ken­nen ihre Rech­te nicht.

Auch des­halb hat der Pal­lia­tiv­me­di­zi­nerPal­lia­tiv­me­di­zi­ni­sche Betreu­ung In der pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­schen Betreu­ung geht es um die Ver­sor­gung von Men­schen mit unheil­ba­ren und weit fort­ge­schrit­te­nen Erkran­kun­gen sowie begrenz­ter Lebens­er­war­tung. Vor­rang haben dabei die Lin­de­rung von Beschwer­den und die Stei­ge­rung der Lebens­qua­li­tät. Ärz­te kön­nen dafür Zusatz­aus­bil­dun­gen absol­vie­re und sich dann Pal­lia­tiv­me­di­zi­ner nen­nen. Dr. med. Mat­thi­as Thöns in sei­nem Buch »Pati­ent ohne Ver­fü­gung – Das Geschäft mit dem Lebens­en­de« den Begriff Ster­be­ver­zö­ge­rungs­kar­tell geprägt. Pro­fes­sor Dr. med. Karl Lauter­bach hat zu die­sem Buch das Vor­wort geschrie­ben!

Zwi­schen­ruf von Olaf Scholz: »Ich habe es trotz­dem nicht gele­sen!«

Am 27. Febru­ar die­ses Jah­res habe ich dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter einen offe­nen Brief und ein Mus­ter einer Vor­sor­ge­map­peVor­sor­ge­map­pe Eine Vor­sor­ge­map­pe ist eine Art Schnell­hef­ter, in der alle wich­ti­gen Vor­sor­ge­do­ku­men­te zusam­men abge­legt sind. Die Map­pe ist mit dem Namen und Geburts­da­tum der betref­fen­den Per­son beschrif­tet. Als ers­tes Doku­ment ist die Patienten­verfügung durch die durch­sich­ti­ge Vor­der­sei­te zu sehen. über­ge­ben, die wesent­lich wei­ter­ge­hen­de Festlegungen zulässt als die des Bundesjustiz­ministeriums. Bis heu­te habe ich dar­auf kei­ne Ant­wort erhal­ten. Darf ich Ihnen den offe­nen Brief und ein Mus­ter der Vor­sor­ge­map­pe über­geben und dar­auf hof­fen, dass Sie sich dafür ein­set­zen, dass der Inhalt an­ge­messene Beach­tung fin­det? Ich hel­fe dabei ger­ne mit. Dan­ke

Sei­ne Ant­wort:

»Schö­nen Dank für Ihr Enga­ge­ment, will ich zunächst mal sagen.

Nur so, als klei­ner Tipp: Ich per­sön­lich, bin ein Anhän­ger von Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen und habe auch selbst eine, die ich gemacht habe, und dass man da immer mal rein­gu­cken soll, was man da rein­ge­schrie­ben hat, weil sich die Din­ge ja manch­mal ändern.

Aber das ist etwas, was ich eben eine prak­ti­sche Hil­fe fin­de und ich fin­de auch gut, wenn das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um einen Vor­schlag macht, wie man das machen kann, weil vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ja nicht stän­dig zum Rechts­an­walt gehen und zum Notar und zu irgend­wel­chen andern, die ihnen da Rat­schlä­ge geben, aber trotz­dem glau­be ich, ist es wich­tig, dass man das sehr umfas­send betrach­tet.

Sie kön­nen mir das, oder mei­nen Unter­stüt­zern hier mit­ge­ben, wir wer­den das bear­bei­ten, Sie krie­gen von uns auch eine Rück­mel­dung.