Kosten

Die Bera­tung zur Vorsorge, ist beim Pro­jekt Pati­en­ten­sor­ge gUG grund­sätz­lich ergeb­nis­of­fen und kos­ten­los (außer evtl. anfal­len­der Fahrt­kos­ten). 

Für die Erstel­lung einer kom­plet­ten Vor­sor­ge­map­peVor­sor­ge­map­pe Eine Vor­sor­ge­map­pe ist eine Art Schnell­hef­ter, in der alle wich­ti­gen Vor­sor­ge­do­ku­men­te zusam­men abge­legt sind. Die Map­pe ist mit dem Namen und Geburts­da­tum der betref­fen­den Per­son beschrif­tet. Als ers­tes Doku­ment ist die Patienten­verfügung durch die durch­sich­ti­ge Vor­der­sei­te zu sehen. mit Patienten­verfügung und Voll­mach­tenVoll­macht Eine Voll­macht ist ein Doku­ment, das auch form­los erteilt wer­den kann, und aus dem her­vor­geht, wer, in wel­chem Umfang wen, rechts­ge­schäft­lich ver­tre­ten kann. So Bevoll­mäch­tig­te kön­nen ohne rich­ter­li­che Geneh­mi­gung ver­tre­ten. Die Voll­macht soll­te vom Voll­macht­ge­ber mit Datum unter­schrie­ben sein. (je zwei Ori­gi­na­le), plus Hin­weis­kar­te zum Bei-sich-tra­gen, Not­fall­bo­gen, Hin­weis­blatt “Was Ihnen wich­tig ist”, Modi­fi­ka­ti­on der Garan­ten­pflichtGaran­ten­pflicht Garan­ten­pflicht bezeich­net im Straf­recht die Pflicht, dafür ein­zu­ste­hen, dass ein bestimm­ter tat­be­stand­li­cher „Erfolg“ nicht ein­tritt. Sie ist Vor­aus­set­zung für eine Straf­bar­keit wegen Unter­las­sens, soweit es sich um ein soge­nann­tes unech­tes Unter­las­sungs­de­likt han­delt. Die ver­pflich­te­te Per­son heißt Garant. Wiki­pe­dia ein­schließ­lich Anlei­tung für den frei­wil­li­gen Ver­zicht auf Essen und Trin­kenFrei­wil­li­gen Ver­zicht auf Essen und Trin­ken Auch Ster­be­fas­ten genannt, ist eine alt-ehr­wür­di­ge Metho­de sein Leben selbst­be­stimmt, wür­de­voll und auf huma­ne Wei­se zu been­den. Ein aus­führ­li­cher Arti­kel dazu ist hier zu fin­den …, als Mög­lich­keit das eige­ne Leben selbst­be­stimmt zu been­den, Hin­wei­se für die ein­ge­schränk­te Anwend­bar­keit von Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen in Not­fall­si­tua­tio­nen im öffent­li­chen Leben, Hin­wei­se für die Bevoll­mäch­tig­tenBevoll­mäch­tig­te Ein/​e Bevollmächtigte/​r ist eine vom Voll­macht­ge­ber beru­fe­ne Per­son, die in Ver­tre­tung der Voll­macht­ge­be­rin oder des Voll­macht­ge­bers ent­schei­den bzw. han­deln kann., Ver­ein­ba­rung im Innen­ver­hält­nis sowie Gebrauchs­an­lei­tung für die Nut­zung der Doku­men­te. Auf Wunsch erhal­ten Sie ohne Mehr­kos­ten eine Anlei­tung für die Erstel­lung eines Tes­ta­ments, eine Betreu­ungs­ver­fü­gung, eine Bestat­tungs­vor­sor­ge, Hin­wei­se für die Regis­trie­rung Ihrer Bevoll­mäch­ti­gen im Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer, ein For­mu­lar für ihren digi­ta­len Nach­lass, ein Mus­ter für eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung sowie ein For­mu­lar, mit dem Sie eine län­ge­re Spei­che­rung Ihrer Daten erbit­ten kön­nen, um spä­ter leich­ter und kos­ten­güns­ti­ger geän­der­te Doku­men­te bekom­men zu kön­nen.

Die Vor­sor­ge­map­pe wird ihnen als Ein­wurf-Ein­schrei­ben zuge­sandt. Dar­in ent­hal­ten ist eine Rech­nung für die Auf­wands­ent­schä­di­gung für die Erstel­lung der Unter­la­gen. Wenn Sie Ihre Anga­ben im online-For­mu­lar über­mit­telt haben, wird um 36 Euro gebe­ten, wenn Sie die Anga­ben auf dem Papier-Aus­wahl­bo­gen über­mit­telt haben, um 48 Euro. Soll­te für Sie das zu teu­er sein, machen Sie im Vor­we­ge ein Ange­bot, was es Ihnen wert ist. Wenn Sie glaub­haft machen kön­nen, sich das nicht leis­ten zu kön­nen, erstel­len wir die Doku­men­te für Sie auch kos­ten­los.