Für Patientenverfügungen gibt es – wie für Testamente – kein Ablaufdatum. Deshalb macht es keinen Sinn, regelmäßig die Patientenverfügung neu mit Datum zu unterschreiben. Was soll dann daraus geschlossen werden, wenn Sie es eine Weile nicht getan haben und dann ein Notfall eintritt. Soll aus der fehlenden Aktualisierung geschlossen werden, dass Sie die Patientenverfügung nicht mehr gelten lassen wollen?
Sie haben aber das Recht, Ihre Patientenverfügung jederzeit zu ändern oder ganz für ungültig zu erklären. Dafür ist es wichtig, dass Sie sie nicht vorzeitig aus der Hand geben, sodass Sie sie gelegentlich prüfen und gegebenenfalls ändern können.
Grundsätzlich sollten Sie nie ein Original aus der Hand geben. Sowas soll in Krankenhäusern bereits verloren gegangen sein. Wenn das nur Schlamperei war, ist das schon schlimm genug. Es kann aber auch vermutet werden, dass so, eine unliebsame Patientenverfügung einfach verschwindet, um nicht beachtet werden zu müssen.