Auf dem Weg zur qualifizierten Vorsorge

Mit einer indi­vi­du­ell-kon­kre­tenindi­vi­du­ell-kon­kret Indi­vi­du­ell-kon­kret bedeu­tet, nach dem indi­vi­du­el­len, auf­ge­klär­ten Wil­len der ver­fü­gen­den Per­son und durch For­mu­lie­run­gen, die so kon­kret sind, dass Miss­ach­tun­gen bzw. Miss­ver­ständ­nis­se prak­tisch aus­ge­schlos­sen sind. Patienten­verfügung ist der ers­te Schritt zu einer qua­li­fi­zier­ten und wirk­sa­men Vorsorge getan. Dafür bie­ten wir hier online einen Aus­wahl­bo­gen an (PDF-Ver­si­on zum Aus­dru­cken hier …), mit dem vor­sorg­lich fest­ge­legt wer­den kann, in wel­chen aus­sichts­los erschei­nen­den Situa­tio­nen, wel­che lebens­er­hal­ten­den Maß­nah­men unter­las­sen oder ein­ge­stellt wer­den sol­len, um ein natür­li­ches Ster­ben zuzu­las­sen. Das soll­te dann unter pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­scher Betreu­ungPal­lia­tiv­me­di­zi­ni­sche Betreu­ung In der pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­schen Betreu­ung geht es um die Ver­sor­gung von Men­schen mit unheil­ba­ren und weit fort­ge­schrit­te­nen Erkran­kun­gen sowie begrenz­ter Lebens­er­war­tung. Vor­rang haben dabei die Lin­de­rung von Beschwer­den und die Stei­ge­rung der Lebens­qua­li­tät. Ärz­te kön­nen dafür Zusatz­aus­bil­dun­gen absol­vie­re und sich dann Pal­lia­tiv­me­di­zi­ner nen­nen. erfol­gen, um Leid so gut wie mög­lich zu lin­dern.

Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen die­nen heu­te vor­wie­gend dazu, sich vor ärzt­li­chen Kunst­feh­lern zu schüt­zen.

Prof. Dr. Gian Dome­ni­co Bor­a­sio, Pal­lia­tiv­me­di­zi­nerPal­lia­tiv­me­di­zi­ni­sche Betreu­ung In der pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­schen Betreu­ung geht es um die Ver­sor­gung von Men­schen mit unheil­ba­ren und weit fort­ge­schrit­te­nen Erkran­kun­gen sowie begrenz­ter Lebens­er­war­tung. Vor­rang haben dabei die Lin­de­rung von Beschwer­den und die Stei­ge­rung der Lebens­qua­li­tät. Ärz­te kön­nen dafür Zusatz­aus­bil­dun­gen absol­vie­re und sich dann Pal­lia­tiv­me­di­zi­ner nen­nen.

Es ist dage­gen nicht erfor­der­lich, vor­sorg­lich Festlegungen zu tref­fen, wel­che Behand­lun­gen zu erfol­gen haben, denn die sind immer abhän­gig von einer ärzt­li­chen Indi­ka­ti­on, d. h. ein Arzt muss sie für erfor­der­lich und aus­sichts­reich emp­foh­len haben. Auch ist es nicht not­wen­dig fest­zu­le­gen, ob in der jet­zi­gen Situa­ti­on Inten­siv­me­di­zinInten­siv­me­di­zin Die Inten­siv­me­di­zin ist ein medi­zi­ni­sches Fach­ge­biet mit inter­dis­zi­pli­nä­rem Cha­rak­ter, das sich mit Moni­to­ring, Dia­gnos­tik und The­ra­pie akut lebens­be­droh­li­cher Zustän­de und Krank­hei­ten befasst. Das geschieht meist in beson­ders aus­ge­rüs­te­ten Sta­tio­nen eines Kran­ken­hau­ses, den soge­nann­ten Inten­siv­sta­tio­nen. Wiki­pe­dia und/​oder Wie­der­be­le­bung erwünscht sind. Wer sich noch selb­stän­dig im öffent­li­chen Raum bewe­gen kann, darf erwar­ten, dass zunächst alles Not­wen­di­ge ver­sucht wird, um einen zu ret­ten und zu sta­bi­li­sie­ren.

Notfallhinweise zum Bei-sich-tragen
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Für aku­te Not­fall­si­tua­tio­nen ist es wich­tig, einen Hin­weis bei sich zu füh­ren, aus dem her­vor­geht, wer dann zu infor­mie­ren ist. Dafür lie­fern wir eine Kar­te mit dem Titel »Not­fall­hin­wei­se« mit, aus der die Kon­takt­da­ten von bevoll­mäch­tig­tenBevoll­mäch­tig­te Ein/​e Bevollmächtigte/​r ist eine vom Voll­macht­ge­ber beru­fe­ne Per­son, die in Ver­tre­tung der Voll­macht­ge­be­rin oder des Voll­macht­ge­bers ent­schei­den bzw. han­deln kann. Per­so­nen her­vor­ge­hen soll­ten, und kann wei­te­re im Not­fall wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten wie Blut­grup­pe, Medi­ka­men­ten- und Unter­stüt­zungs­be­darf oder Organ­spen­de­be­reit­schaft. Die­se Kar­te soll­te zwei­mal gefal­tet wer­den und ist dann so groß, dass sich die Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te dar­in ver­ste­cken lässt. Danach wird im Not­fall gesucht und wenn sie gefun­den wur­de, lie­gen auch die ande­ren Infor­ma­tio­nen vor (ein wei­ter­füh­ren­der Arti­kel zum The­ma Not­fall­si­tua­tio­nen ist hier …).

Vollmachten

Zudem soll­te fest­ge­legt sein, wer als Bevoll­mäch­tig­teBevoll­mäch­tig­te Ein/​e Bevollmächtigte/​r ist eine vom Voll­macht­ge­ber beru­fe­ne Per­son, die in Ver­tre­tung der Voll­macht­ge­be­rin oder des Voll­macht­ge­bers ent­schei­den bzw. han­deln kann./​r vor­ge­se­hen ist. Die­se Person(en) sollte(n) vor­sorg­li­che mit den Festlegungen in der eige­nen Patienten­verfügung ver­traut gemacht wer­den und ihre Bereit­schaft zuge­si­chert haben, die­se zu gege­be­ner Zeit auf ange­mes­se­ne Wei­se zur Kennt­nis und Gel­tung zu brin­gen. Dafür wer­den eine Voll­machtVoll­macht Eine Voll­macht ist ein Doku­ment, das auch form­los erteilt wer­den kann, und aus dem her­vor­geht, wer, in wel­chem Umfang wen, rechts­ge­schäft­lich ver­tre­ten kann. So Bevoll­mäch­tig­te kön­nen ohne rich­ter­li­che Geneh­mi­gung ver­tre­ten. Die Voll­macht soll­te vom Voll­macht­ge­ber mit Datum unter­schrie­ben sein. für gesund­heit­li­che Ange­le­gen­hei­ten und eine für finan­zi­el­le und rechts­ge­schäft­li­che Ange­le­gen­hei­ten aus­ge­stellt. Wenn es kei­ne Vertrauensperson(en) gibt, kann mit einer Betreu­ungs­ver­fü­gung z. B. ein Betreu­ungs­ver­ein ein­ge­setzt wer­den, der – wenn es nötig wird – einem Betreu­ungs­rich­ter einen Ehren­amt­li­chen als Betreu­erBetreu­er Vom Betreu­ungs­ge­richt bestell­ter recht­li­cher Ver­tre­ter; in der Regel Berufs­be­treu­er, die für Ihre Arbeit bezahlt wer­den. vor­schlägt.

Wenn auch über Immo­bi­li­en, Anla­ge­ver­mö­gen oder Geschäfts­be­tei­li­gun­gen ver­fügt wer­den soll, wird dafür eine öffent­lich beur­kun­de­te Voll­macht benö­tigt, wie sie von Nota­ren erstellt wird.

Wer in der kom­for­ta­blen Lage ist, meh­re­re Bevoll­mäch­tig­te benen­nen zu kön­nen (in den Voll­mach­tenVoll­macht Eine Voll­macht ist ein Doku­ment, das auch form­los erteilt wer­den kann, und aus dem her­vor­geht, wer, in wel­chem Umfang wen, rechts­ge­schäft­lich ver­tre­ten kann. So Bevoll­mäch­tig­te kön­nen ohne rich­ter­li­che Geneh­mi­gung ver­tre­ten. Die Voll­macht soll­te vom Voll­macht­ge­ber mit Datum unter­schrie­ben sein. kön­nen die Kon­takt­da­ten von bis zu drei Per­so­nen ange­ge­ben wer­den), kann in einer mit­ge­lie­fer­ten Ver­ein­ba­rung im Innen­ver­hält­nis fest­le­gen, in wel­cher Rei­hen­fol­ge und für wel­che Ver­ant­wor­tungs­be­rei­che ein­zel­ne Bevoll­mäch­tig­te vor­ge­se­hen sind. Die­se Infor­ma­ti­on soll­te nicht in den Voll­mach­ten ste­hen, um die Akzep­tanz der/​des Bevoll­mäch­tig­ten nicht zu gefähr­den.

Wenn es nur eine(n) Bevoll­mäch­tig­ten gibt, wird eine Regis­trie­rung die­ser Per­son im Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer emp­foh­len, damit im Not­fall ein Betreu­ungs­rich­ter erfährt, dass es eine(n) Bevoll­mäch­tig­ten gibt und wer das ist. Andern­falls kann es sein, dass aus Unkennt­nis ein Betreu­er bestellt wird, der oder die Ent­schei­dun­gen trifft, die nicht mit Ihrem mut­maß­lich aktu­el­len Wil­len ver­ein­bar sind.

Formular zur Vorausschauenden Notfallplanung

Zudem wird ein Not­fall­bo­gen mit Pal­lia­tiv­am­pel mit­ge­lie­fert, aus dem in Kurz­form die wich­tigs­ten Festlegungen her­vor­ge­hen und mit­tels Ampel­far­ben signa­li­siert, ob noch Maß­nah­men zur Ster­be­ver­zö­ge­rung ein­ge­lei­tet wer­den sol­len. Die­se »Vor­aus­schau­en­de Not­fall­pla­nung« soll­te von Arzt und Pfle­ge­dienst­lei­tung gegen­ge­zeich­net und in Kopie zu den Akten genom­men wer­den. Eine wei­te­re Kopie soll­te dann gut sicht­bar in der Nähe Ihres Bet­tes befes­tigt wer­den, sodass auch Aus­hilfs­kräf­te schnell erken­nen kön­nen, was von Ihnen gewünscht bzw. abge­lehnt wird.

Wer sich Gedan­ken dar­über macht, sein Leben ein­mal selbst­be­stimmt been­den zu wol­len, kann dies auch in der Patienten­verfügung erklä­ren und bekommt dazu ein For­mu­lar zur »Modi­fi­ka­ti­on der Garan­ten­pflichtGaran­ten­pflicht Garan­ten­pflicht bezeich­net im Straf­recht die Pflich­ten, dafür ein­zu­ste­hen, dass ein bestimm­ter tat­be­stand­li­cher Erfolg nicht ein­tritt. Sie ist Vor­aus­set­zung für eine Straf­bar­keit wegen Unter­las­sens, soweit es sich um ein soge­nann­tes unech­tes Unter­las­sungs­de­likt han­delt. Die ver­pflich­te­te Per­son heißt Garant. Wiki­pe­dia«, mit dem Nahe­ste­hen­de, die das Ster­ben beglei­ten wol­len, von der Garan­ten­pflicht ent­bun­den wer­den, d. h. sie sind dann nicht mehr zur Lebens­ret­tung ver­pflich­tet, son­dern wer­den zu Garan­ten für den Erfolg der gewünsch­ten Ster­be­ver­kür­zung. Als selbst­ver­ständ­lich wird dabei vor­aus­ge­setzt, dass Alter­na­ti­ven, die das Wei­ter­le­ben erträg­lich machen könn­ten, ange­bo­ten und von Ihnen erwo­gen wur­den. För­der­lich ist, die­sen Ent­schuss mit dem behan­deln­den Arzt bespro­chen zu haben und auf eine Unter­stüt­zung bei even­tu­ell auf­tre­ten­den Kom­pli­ka­tio­nen hof­fen zu kön­nen.

Wei­ter­hin erhal­ten Sie einen Zusatz­bo­gen mit dem Titel »Was mir wich­tig ist«, auf dem Sie Wün­sche bezüg­lich ihrer nor­ma­len Behand­lung auf­schrei­ben kön­nen, wie Spei­se und/​oder Musik­vor­lie­ben, wen Sie sich an Ihrem Ster­be­bett wün­schen, wie Sie bestat­tet wer­den möch­ten und vie­les mehr. Dazu wer­den Ihnen The­men­vor­schlä­ge ange­bo­ten.

Um die Fra­ge der Wie­der­be­le­bung bes­ser beur­tei­len zu kön­nen, ent­hält die Druck­ver­si­on des Aus­wahl­bo­gens einen Arti­kel aus der Wiki­pe­dia zu dem The­ma, den Sie hier nach­le­sen kön­nen …

Das alles und noch wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie in einer mit Ihrem Namen und Geburts­da­tum ver­se­he­nen Vor­sor­ge­map­peVor­sor­ge­map­pe Eine Vor­sor­ge­map­pe ist eine Art Schnell­hef­ter, in der alle wich­ti­gen Vor­sor­ge­do­ku­men­te zusam­men abge­legt sind. Die Map­pe ist mit dem Namen und Geburts­da­tum der betref­fen­den Per­son beschrif­tet. Als ers­tes Doku­ment ist die Patienten­verfügung durch die durch­sich­ti­ge Vor­der­sei­te zu sehen. per Ein­schrei­ben zuge­sandt. Vor­her kön­nen Sie sich ger­ne noch bera­ten las­sen: 033208 236784.

Wun­dern Sie sich nicht, dass wir im Fol­gen­den nicht zuerst um Ihre Kon­takt­da­ten bit­ten, wie es ande­re Anbie­ter tun. Wir möch­ten, dass Sie den Fra­ge­bo­gen zuerst durch­ar­bei­ten und am erst Ende ent­schei­den, ob Sie die Doku­men­te von uns aus­ge­ar­bei­tet haben möch­ten. Dort kön­nen Sie dann Ihre Kon­takt­da­ten ange­ben.

Hier geht es zu der online-Ver­si­on des Aus­wahl­bo­gens,
in dem alle nöti­gen Anga­ben gemacht wer­den kön­nen …