Kategorie: Selbstbestimmt
Beiträge, die zeigen, wie Selbstbestimmung bis zuletzt gewahrt werden kann.
Selbstbestimmung durch Vorsorge
Individuelle Vorsorge für ein humanes, würdevolles und selbstbestimmtes Lebensende
Mit einer Patientenverfügung können wir festlegen, wann wir an einer Erkrankung lieber natürlich versterben wollen. Sie kommt nur zur Anwendung, wenn wir nicht mehr selber entscheiden können. Solange wir das noch einsichtsvoll können, gilt, was wir kommunizieren, und das kann etwas ganz anderes sein, als was die Patientenverfügung aussagt.
Die Entwicklung der Medizin hat dazu geführt, dass das Sterben immer mehr mit Behandlungsentscheidungen verbunden ist. Dazu sagt der PalliativmedizinerPalliativmedizinische Betreuung In der palliativmedizinischen Betreuung geht es um die Versorgung von Menschen mit unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankungen sowie begrenzter Lebenserwartung. Vorrang haben dabei die Linderung von Beschwerden und die Steigerung der Lebensqualität. Ärzte können dafür Zusatzausbildungen absolviere und sich dann Palliativmediziner nennen. Gian Domenico Borasio, dass es eine allgegenwärtige Übertherapie am Ende des Lebens gibt und das trotz erstaunlich vieler Parallelen zwischen Geburts- und Sterbevorgang. Beides sind physiologische Vorgänge, für welche die Natur Vorkehrungen getroffen hat, damit sie möglichst gut ablaufen. In den meisten Fällen ist es am besten, wenn sie durch ärztliche Eingriffe wenig gestört werden.
Der Palliativmediziner Matthias Thöns schreibt dazu: „Die Problematik der Übertherapie betrifft direkt oder indirekt bis zu 75 % der Sterbenden. Sie schürt in der Bevölkerung Ängste und Misstrauen gegenüber einer als ökonomisiert wahrgenommenen Medizin, bei der im Zweifel die ›Lebensverlängerung um jeden Preis‹ (den Ausdruck kann man wörtlich nehmen) den Vorrang hat. Die Angst vor Übertherapie, also vor dem Ausgeliefert-Sein an eine als unmenschlich empfundene Gesundheitsindustrie, ist ein wichtiger Faktor für die Bitte um Suizidhilfe und eines der größten Probleme unseres Gesundheitssystems.“
Wir müssen uns überlegen, was noch getan werden soll, wenn körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen eintreten. Wie lange soll gegen das Sterben angekämpft werden? Wie viel Einbuße von Lebensqualität und Gebrechlichkeit bin ich bereit, für eine eventuelle Lebensverlängerung zu akzeptieren? Was will ich in meinem Leben noch erleben und wann bin ich lebenssatt und bereit zu sterben?
Eine Patientenverfügung hat allein keine sichere Wirkung. Es braucht immer Vertrauenspersonen, die für deren Beachtung (notfalls gerichtlich) eintreten. In Deutschland ist niemand automatisch bevollmächtigt (auch Familienangehörige nicht!), weshalb wir anbieten, für Sie VollmachtenVollmacht Eine Vollmacht ist ein Dokument, das auch formlos erteilt werden kann, und aus dem hervorgeht, wer, in welchem Umfang wen, rechtsgeschäftlich vertreten kann. So Bevollmächtigte können ohne richterliche Genehmigung vertreten. Die Vollmacht sollte vom Vollmachtgeber mit Datum unterschrieben sein. mitzuerstellen. Selbst wenn Sie niemanden haben, können Sie einen Betreuungsverein beauftragen, wenn nötig dann für Sie einen BetreuerBetreuer Vom Betreuungsgericht bestellter rechtlicher Vertreter; in der Regel Berufsbetreuer, die für Ihre Arbeit bezahlt werden. vorzuschlagen.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit lohnt sich, um für das Ende besser vorsorgen zu können. Nach der Erstellung der Vorsorgedokumente sind Sie in der Lage, bewusster und intensiver zu leben, sodass Sie, wenn Sie dann irgendwann lebenssatt (oder leidenssatt) sind, das Leben besser loslassen können. Dafür ist eine individuell-konkrete Patientenverfügung die beste Vorsorge, für die Sie hier Ihre Festlegungen auswählen können.