Fragen und Antworten zum Thema Patientenverfügung

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    Selbstbestimmung durch Vorsorge

    Individuelle Vorsorge für ein humanes, würdevolles und selbstbestimmtes Lebensende

    Mit einer Patienten­verfügung kön­nen wir fest­le­gen, wann wir an einer Erkran­kung lie­ber natür­lich ver­ster­ben wol­len. Sie kommt nur zur Anwen­dung, wenn wir nicht mehr sel­ber ent­schei­den kön­nen. Solan­ge wir das noch ein­sichts­voll kön­nen, gilt, was wir kom­mu­ni­zie­ren, und das kann etwas ganz ande­res sein, als was die Patienten­verfügung aus­sagt.

    Die Ent­wick­lung der Medi­zin hat dazu geführt, dass das Ster­ben immer mehr mit Behand­lungs­ent­schei­dun­gen ver­bun­den ist. Dazu sagt der Pal­lia­tiv­me­di­zi­nerPal­lia­tiv­me­di­zi­ni­sche Betreu­ung In der pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­schen Betreu­ung geht es um die Ver­sor­gung von Men­schen mit unheil­ba­ren und weit fort­ge­schrit­te­nen Erkran­kun­gen sowie begrenz­ter Lebens­er­war­tung. Vor­rang haben dabei die Lin­de­rung von Beschwer­den und die Stei­ge­rung der Lebens­qua­li­tät. Ärz­te kön­nen dafür Zusatz­aus­bil­dun­gen absol­vie­re und sich dann Pal­lia­tiv­me­di­zi­ner nen­nen. Gian Dome­ni­co Bor­a­sio, dass es eine all­ge­gen­wär­ti­ge Über­the­ra­pie am Ende des Lebens gibt und das trotz erstaun­lich vie­ler Par­al­le­len zwi­schen Geburts- und Ster­be­vor­gang. Bei­des sind phy­sio­lo­gi­sche Vor­gän­ge, für wel­che die Natur Vor­keh­run­gen getrof­fen hat, damit sie mög­lichst gut ablau­fen. In den meis­ten Fäl­len ist es am bes­ten, wenn sie durch ärzt­li­che Ein­grif­fe wenig gestört wer­den.

    Der Pal­lia­tiv­me­di­zi­ner Mat­thi­as Thöns schreibt dazu: „Die Pro­ble­ma­tik der Über­the­ra­pie betrifft direkt oder indi­rekt bis zu 75 % der Ster­ben­den. Sie schürt in der Bevöl­ke­rung Ängs­te und Miss­trau­en gegen­über einer als öko­no­mi­siert wahr­ge­nom­me­nen Medi­zin, bei der im Zwei­fel die ›Lebens­ver­län­ge­rung um jeden Preis‹ (den Aus­druck kann man wört­lich neh­men) den Vor­rang hat. Die Angst vor Über­the­ra­pie, also vor dem Aus­ge­lie­fert-Sein an eine als unmensch­lich emp­fun­de­ne Gesund­heits­in­dus­trie, ist ein wich­ti­ger Fak­tor für die Bit­te um Sui­zid­hil­fe und eines der größ­ten Pro­ble­me unse­res Gesund­heits­sys­tems.“

    Wir müs­sen uns über­le­gen, was noch getan wer­den soll, wenn kör­per­li­che und/​‌oder geis­ti­ge Beein­träch­ti­gun­gen ein­tre­ten. Wie lan­ge soll gegen das Ster­ben ange­kämpft wer­den? Wie viel Ein­bu­ße von Lebens­qua­li­tät und Gebrech­lich­keit bin ich bereit, für eine even­tu­el­le Lebens­ver­län­ge­rung zu akzep­tie­ren? Was will ich in mei­nem Leben noch erle­ben und wann bin ich lebens­s­att und bereit zu ster­ben?

    Eine Patienten­verfügung hat allein kei­ne siche­re Wir­kung. Es braucht immer Ver­trau­ens­per­so­nen, die für deren Beach­tung (not­falls gericht­lich) ein­tre­ten. In Deutsch­land ist nie­mand auto­ma­tisch bevoll­mäch­tigt (auch Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge nicht!), wes­halb wir anbie­ten, für Sie Voll­mach­tenVoll­macht Eine Voll­macht ist ein Doku­ment, das auch form­los erteilt wer­den kann, und aus dem her­vor­geht, wer, in wel­chem Umfang wen, rechts­ge­schäft­lich ver­tre­ten kann. So Bevoll­mäch­tig­te kön­nen ohne rich­ter­li­che Geneh­mi­gung ver­tre­ten. Die Voll­macht soll­te vom Voll­macht­ge­ber mit Datum unter­schrie­ben sein. mit­zu­er­stel­len. Selbst wenn Sie nie­man­den haben, kön­nen Sie einen Betreu­ungs­ver­ein beauf­tra­gen, wenn nötig dann für Sie einen Betreu­erBetreu­er Vom Betreu­ungs­ge­richt bestell­ter recht­li­cher Ver­tre­ter; in der Regel Berufs­be­treu­er, die für Ihre Arbeit bezahlt wer­den. vor­zu­schla­gen.

    Die Aus­ein­an­der­set­zung mit der eige­nen Sterb­lich­keit lohnt sich, um für das Ende bes­ser vor­sor­gen zu kön­nen. Nach der Erstel­lung der Vor­sor­ge­do­ku­men­te sind Sie in der Lage, bewuss­ter und inten­si­ver zu leben, sodass Sie, wenn Sie dann irgend­wann lebens­s­att (oder lei­dens­s­att) sind, das Leben bes­ser los­las­sen kön­nen. Dafür ist eine indi­vi­du­ell-kon­kre­te Patienten­verfügung die bes­te Vorsorge, für die Sie hier Ihre Festlegungen aus­wäh­len kön­nen.