Solange Sie sich noch selbständig in der Welt bewegen können, darf davon ausgegangen werden, dass Sie noch leben möchten und Versuche zur Lebensrettung wünschen. Dafür wird keine Patientenverfügung benötigt. Auch wenn Sie in der Situation Ihren Willen noch irgendwie glaubhaft kommunizieren können, wird keine Patientenverfügung benötigt. Ihr aktueller Wille hat immer Vorrang!
Die Patientenverfügung kann erst zur Wirkung kommen, wenn Sie nicht kommunizieren können und Ihr:e BevollmächtigteBevollmächtigte Ein:e Bevollmächtigte:r ist eine vom Vollmachtgeber berufene Person, die in Vertretung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entscheiden bzw. handeln kann.:r über Ihren Zustand, die Heilungsaussichten und die empfohlene Therapie informiert wurde. Bis das soweit ist, können ein paar Tage vergehen, in denen Sie sich evtl. stabilisiert und sich die Heilungsaussichten verdeutlicht haben können. Darum ist es ausreichend, wenn bis dahin Ihre Vorsorgedokumente bei Ihnen Zuhause liegen und Ihr BevollmächtigterBevollmächtigte Ein:e Bevollmächtigte:r ist eine vom Vollmachtgeber berufene Person, die in Vertretung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entscheiden bzw. handeln kann. weiß, wo sie zu finden sind und Zugang dazu hat. Das hat den Vorteil, dass Sie die Dokumente bis dahin jederzeit überprüfen und anpassen können, und VollmachtenVollmacht Eine Vollmacht ist ein Dokument, das auch formlos erteilt werden kann, und aus dem hervorgeht, wer, in welchem Umfang wen, rechtsgeschäftlich vertreten kann. So Bevollmächtigte können ohne richterliche Genehmigung vertreten. Die Vollmacht sollte vom Vollmachtgeber mit Datum unterschrieben sein. nicht missbräuchlich genutzt werden können.
Wenn Sie gerettet und stabilisiert worden sind, muss als Nächstes Ihr mutmaßlich aktueller Wille ermittelt werden, wofür Ihre Patientenverfügung die Grundlage geben sollte. Dafür muss sie aber konkrete Angaben enthalten, die eindeutiger sind, als “Ich will nicht an Schläuchen hängen” oder “Ich will keine lebensverlängernden Maßnahmen.”
Grundsätzlich macht es keinen Sinn, in einer Patientenverfügung bestimmte Therapien zu fordern, weil nur ein Arzt entscheiden kann, wie behandelt werden sollte. Es werden in der Regel Eingriffe empfohlen, die aus ärztlicher Sicht Erfolg versprechen, wobei die Qualität des Erfolgs oft nicht absehbar ist.
Wer maximale Lebenserhaltung und ‑verlängerung möchte, braucht dafür keine Patientenverfügung. Wer aber qualvolle Sterbeverzögerung und Maximaltherapie am Lebensende vermeiden will, kann dies mit den hier angebotenen Dokumenten erreichen. Dafür ist aber eine Patientenverfügung alleine nicht ausreichend, sondern es braucht zusätzlich mindestens eine Person Ihres Vertrauens, die Ihren Willen kennt und angemessen zur Kenntnis und Geltung bringt: Ihren BevollmächtigtenBevollmächtigte Ein:e Bevollmächtigte:r ist eine vom Vollmachtgeber berufene Person, die in Vertretung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entscheiden bzw. handeln kann.. Dafür bekommen Sie hier, neben Ihrer individuell-konkretenindividuell-konkret Individuell-konkret bedeutet, nach dem individuellen, aufgeklärten Willen der verfügenden Person und durch Formulierungen, die so konkret sind, dass Missachtungen bzw. Missverständnisse praktisch ausgeschlossen sind. Patientenverfügung, geeignete Vollmachten ausgestellt.
Die Auswahl von Bevollmächtigten sollte sorgfältig erfolgen, weil nicht jede:r dafür geeignet ist oder die emotionale Belastung ertragen kann. Ein Bevollmächtigter kann auch jederzeit von der Aufgabe zurücktreten. Darum ist es vorteilhaft, mehr als eine Person zu bevollmächtigten und im Innenverhältnis zu regeln, wer was entscheiden und Sie wofür vertreten darf. Dafür bekommen Sie ein hilfreiches Dokument mitgeliefert.
Wenn Sie niemanden vorausschauend bevollmächtigen können, empfiehlt es sich als Vertretung einen Betreuungsverein einzusetzen, die dann einen ehrenamtlichen BetreuerBetreuer Vom Betreuungsgericht bestellter rechtlicher Vertreter; in der Regel Berufsbetreuer, die für Ihre Arbeit bezahlt werden. für Sie benennen. Wenn Sie das nicht tun, wird vom Gericht ein Berufsbetreuer für Sie eingesetzt, der oder die Sie dann „verwaltet“.
Sollte niemand im Voraus bevollmächtigt worden sein, können Ehegatten und zusammenwohnende Lebenspartner für sechs Monate nach dem Ehegattennot-vertretungsgesetz, über medizinische Maßnahmen mit Ärzten sprechen und entscheiden.
Daneben ist es auch möglich, dass sich im Bedarfsfall eine nahestehende Person, selber beim Betreuungsgericht als Bevollmächtigte:r vorschlägt. Das sollte dann aber möglichst schnell erfolgen, damit die Bestellung eines Betreuers vermieden wird.
Es empfiehlt sich Bevollmächtigte Personen im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren, damit Richter oder Ärzte schnell herausfinden können, ob und wer bevollmächtigt ist.
Zudem wird empfohlen eine Notfallhinweiskarte bei sich zu führen (um die Krankenversicherungskarte herumgefaltet), aus der im Notfall hervorgeht, wer zu benachrichtigen ist, wer Ihr Arzt ist und andere für Notfälle relevante Daten.
Im AuswahlbogenAuswahlbogen Der Auswahlbogen ist eine Art Formular, in dem alle wichtigen Optionen mit möglichen Alternativen bzw. Erweiterungen zur Auswahl aufgeführt sind. Durch Ankreuzen der gewünschten Situationen und Festlegungen erfolgt die Auswahl der Inhalte, die in die Vorsorgedokumente übernommen und ausgedruckt werden. werden Sie zunächst gefragt, in welchen relativ aussichtslosen Situationen, Sie vorziehen würden natürlich versterben zu dürfen. Dann kann individuell festgelegt werden, auf welche lebenserhaltenden und/oder ‑verlängernden Maßnahmen verzichtet werden soll, damit ein würdevolles und möglichst leidfreies Sterben zugelassen wird. Eine leidlindernde Behandlung sollte immer gewährleistet sein.
Danach wird angeboten Vollmachten für Vertrauenspersonen anzufertigen, für die Sie die nötigen Kontaktdaten angeben können. Sie können die Vollmachten aber auch blanko anfordern und die Kontaktdaten selber eintragen.
Zuletzt werden Sie nach Ihren Daten gefragt, damit wir die Dokumente für Sie verbindlich erstellen können. Bis dahin können Sie es sich auch anders überlegen und das Ausfüllen abbrechen, sodass wir keine Daten von Ihnen erhalten.
Ihre übermittelten Daten werden zwei Monate nach der Erstellung der VorsorgemappeVorsorgemappe Eine Vorsorgemappe ist eine Art Schnellhefter, in der alle wichtigen Vorsorgedokumente zusammen abgelegt sind. Die Mappe ist mit dem Namen und Geburtsdatum der betreffenden Person beschriftet. Als erstes Dokument ist die Patientenverfügung durch die durchsichtige Vorderseite zu sehen. für Sie hier gelöscht (außer den gesetzlich vorgeschriebenen). Wenn Sie davor um eine Verlängerung der Löschfrist um zwei Jahre bitten – um Dokumente später leichter anpassen lassen zu können – werden die Daten so lange für Sie gespeichert. Ein Antrag dafür bekommen Sie mitgeliefert.
Zum Auswahlbogen für diese Vorsorge …
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