Bewährt oder überholungsbedürftig? Von Dr. med. Horst Gross
Zehn Jahre nach Einführung der Patientenverfügung ist vielen Deutschen unklar, wie sie rechtlich gültig ihren Willen über das eigene Sterben formulieren sollten. So kommt es immer wieder vor, dass Kliniken und Pflegedienste schriftlich fixierte Wünsche von bewusstlosen Patienten umgehen. Eine Horrorvorstellung für viele. Der Bundesgerichtshof hat deshalb im April betont, dass vage formulierte Verfügungen ihre Gültigkeit verlieren. Können kommerzielle Anbieter in dieser verwirrenden Situation helfen? Oder reicht die kostenlose Musterverfügung aus dem Netz und das vertrauensvolle Hausarzt-Gespräch?
Am Mittwoch, dem 28.08.2019 um 8:30 Uhr wurde im Hörfunkprogramm des SWR2 dieser Beitrag u. a. mit einem Interview mit Frank Spade gesendet. Der Beitrag ist als Podcast hier zu finden …