Es kommt regelmäßig vor, dass Patientenverfügungen missachtet werden
Ein vollständig ausgefülltes Patientenverfügungsformular ist jedoch leider kein Garant dafür, dass sie auch handlungsweisend wird. Pflegeunternehmen sind immer wieder bereit, gegen Patientenverfügungen zu verstoßen, wie aus einer bundesweiten Umfrage des Palliativmediziners Matthias Thöns hervorgeht. Von 155 Pflegediensten, die auf seine schriftliche Anfrage geantwortet hatten, erklärten sich 140 bereit, einen unheilbar kranken Patienten, gegen den in seiner Patientenverfügung dokumentierten Willen, mit künstlicher Beatmung am Leben zu erhalten. „Das spricht sehr für die Vermutung, dass weder Patientenwille noch Patientenwohl bei der Fortsetzung der Beatmung ausschlaggebend waren“, kommentiert Matthias Thöns. Es seien nicht zuletzt wirtschaftliche Fehlanreize, die zu solchen „Angeboten“ führten. Die außerklinische Intensivpflege in Heimen, Beatmungs-WGs (mehrere Patienten wohnen zusammen in einer Wohnung und werden dort dauerhaft beatmet) und Zuhause gilt als größter Wachstumsmarkt im Gesundheitswesen. Im Jahr 2003 wurden 500 Patienten, im Jahr 2015 schon 15.000 Patienten invasiv beatmet, bei jährlichen Kosten von 250.000 bis 360.000 Euro pro Patient.
Quelle: www.quarks.de