Solange Sie noch einwilligungsfähig sind und am öffentlichen Leben teilhaben, sollten die Dokumente, im Original in Ihrem Hoheitsbereich, so aufbewahrt werden, dass Sie sie jederzeit prüfen und gegebenenfalls ändern können. Ihre BevollmächtigtenBevollmächtigte Ein/e Bevollmächtigte/r ist eine vom Vollmachtgeber berufene Person, die in Vertretung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entscheiden bzw. handeln kann. sollten wissen, wo Sie sie aufbewahren und notfalls Zugriff darauf haben.
Eine Hinterlegung bei einer Zentralstelle ist dafür ungeeignet, weil sich dadurch der Zugriff (auch für Sie) verkompliziert. Auch deswegen werden vom Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (entgegen häufiger Behauptung), keine Dokumente zur Hinterlegung angenommen. Sie können dort aber die Kontaktdaten Ihrer Bevollmächtigten gegen eine Gebühr registrieren lassen, und angeben, ob Sie eine Patientenverfügung haben. Seit 2023 können neben Betreuungsrichtern auch Ärzte das Register nach den Kontaktdaten Ihrer Bevollmächtigten abfragen.
Eine Hinterlegung beim Hausarzt ist auch nicht anzuraten, weil gerade bei frühzeitiger Vorsorge nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, dass der Arzt im späteren Bedarfsfall noch praktiziert bzw. sich für Sie einsetzen kann und/oder will. Wenn Sie jedoch bereits betreuungsbedürftig sind, empfiehlt es sich, eine unterschriebene Kopie von Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht in die Krankenakte aufnehmen zu lassen. Den Empfang sollten Sie sich bescheinigen lassen und die Bescheinigung mit Ihren Originalen bei sich aufbewahren.
Dann könnte auch die Gelegenheit gekommen sein, eine Vorausschauende Notfallplanung bzw. einen Notfallbogen auszufüllen. Dieser sollte von Ihnen, Ihren Bevollmächtigten und behandelndem Arzt unterschrieben sein, in Kopie zu Ihrer Krankenakte gegeben werden und deren Erhalt durch die Pflegedienstleitung auf dem Original quittiert werden. Wenn Sie dann die Einwilligungsfähigkeit verlieren, sollte dieser in Kopie, neben Ihrem Bett – gut sichtbar – an die Wand geklebt werden. So erfahren auch aushilfsweise Pflegende schnell, was Ihr aktueller Wille ist.