Selbst zusammenstellen, aus umfangreichen Vorgaben …
Die gute Nachricht ist, dass wir statistisch gesehen immer älter werden. Oftmals sogar bei guter Gesundheit, aber leider nicht immer. Vorhersehen lässt sich der Gesundheitsverlauf nicht mit Sicherheit und so können Sorgen entstehen, wie das eigene Leben mal zu Ende gehen wird. Heute sterben ca. dreiviertel der Menschen nicht Zuhause, sodass die wenigsten von uns eine Vorstellung davon haben, was mal auf uns zukommen kann.
Durchschnittliche Lebenserwartung
Frauen Männer
83,4 78,5
Jahre
Quelle: www.destatis.de
Wie lange wollen Sie warten, bis Sie sich mit Ihrem Lebensende beschäftigen?
Die Medizin hat in der letzten Generation so viel dazugelernt, dass sie das Sterben oft noch hinauszögern kann. Solange ein Mensch seinen Willen kommunizieren kann, muss sie oder er gefragt werden, welche medizinischen Maßnahmen angewendet werden sollen und welche nicht. Dazu gehört zunächst eine verständliche ärztliche Aufklärung, die auch Alternativen anbietet und Nutzen und Risiken erklärt.
Problematisch kann es werden, wenn keine Kommunikation mehr möglich ist. Dann zählt der mutmaßlich aktuelle Wille, der aus früheren Äußerungen oder Festlegungen abgeleitet werden muss, so sie denn bekannt sind und notfalls glaubhaft gemacht werden können. Hilfreich kann dann eine Patientenverfügung sein, in der verbindlich aufgeschrieben ist, wann dem natürlichen Sterben sein Lauf gelassen werden soll und nur noch schmerz- und leidlindernde Maßnahmen erwünscht sind.
Es gibt hunderte Anbieter von Patientenverfügungsvorlagen, die eine Sicherheit suggerieren, die kaum gerechtfertigt ist. Oftmals gelten sie nur für Situationen, in denen ein ethisch handelnder Arzt keine Sterbeverzögerung mehr versuchen würde. Solange der behandelnde Arzt oder die Ärztin aber nicht eine Situation diagnostiziert, in der die Patientenverfügung beachtet werden soll, ist es formalrechtlich zulässig lebenserhaltende Maßnahmen fortzusetzen. Da ist der Verdacht einer ökonomischen Motivation nicht so leicht von der Hand zu weisen und wird tatsächlich vielfach erhoben.
Um sich besser schützen zu können, bieten wir hier die Möglichkeit eine weitergehende individuell-konkrete Patientenverfügung zu erstellen. Die kann dann auch Situationen enthalten, deren Vorliegen sogar von Laien beurteilt werden kann und somit nicht ausschließlich in der DiagnosehoheitDiagnosehoheit Es braucht medizinische Expertise, um eine Diagnose stellen zu können. von zumeist fremden Ärzten liegen.
Vorsorge für ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende
Eine Patientenverfügung zu haben kann einen in Sicherheit wiegen, aber viele Verfügungen greifen erst später, als man es sich vielleicht erhofft hat. Allen voran die sogenannte »Christliche Patientenvorsorge«, die erst zur Anwendung kommt, wenn der unmittelbare Sterbeprozess oder das Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit erreicht ist. Weder weit fortgeschrittene Demenz, noch schwere, aussichtslose Hirnschädigung… Weiterlesen … Vorsorge für ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende
Patientenverfügungen leisten oft nicht, was von ihnen erwartet wird
Woran liegt es und was lässt sich tun? 2009 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass Patientenverfügungen befolgt werden müssen, wenn sie auf die aktuelle Situation zutreffen und konkrete Anweisungen enthalten. Letzteres wurde 2016 in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHBGH Bundesgerichtshof) in Erinnerung gebracht. Eigentlich also nichts Neues, aber wer liest schon ein Gesetz, bevor er eine… Weiterlesen … Patientenverfügungen leisten oft nicht, was von ihnen erwartet wird