Ich bin sehr beeindruckt, dass über die Patientenverfügung hinaus, an alles gedacht wurde, – ein Thema, das man/frau im Alltag gerne nach hinten schiebt. Ich danke sehr, fühle mich gut beraten und auch sehr erleichtert!
Magdalene K.
Autor: Frank Spade
Help FM Podcast zur Vorsorge
Podcast #85: Patientenverfügung war gestern! Jetzt kommt die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Unsere Gesundheit ist ein hohes Gut. Ärzte haben die ethische Pflicht, alles zu tun, um sie zu erhalten und unser Leben zu verlängern. Wirklich alles? Was ist, wenn es sich um chronische unheilbare Krankheiten handelt und das Leiden an Maschinen angeschlossen nur noch künstlich verlängert wird? Was, wenn wir das nicht wollen?
Unser Körper gehört uns – das gilt natürlich auch im Alter. Um den Umfang medizinischer Versorgung im letzten Lebensstadium zu klären, wurde vor Jahren in Deutschland die Patientenverfügung eingeführt. Sie ist kurz gesagt ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung gibt dem behandelnden Arzt und den Angehörigen klare Anweisungen darüber, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche nicht. Sie kann beispielsweise die Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen wie künstlicher Beatmung oder künstlicher Ernährung beinhalten. Eine Patientenverfügung ist ein wichtiger Bestandteil der Vorausplanung für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls.
Doch die Regelung hat ihre Nachteile, sagt HELP FM-Redakteur und Vorsorge-Experte Frank Spade, und ist seiner Ansicht nach längst überholt. Warum es dennoch unbedingt wichtig ist, unsere gesundheitliche Versorgung im Alter im Voraus zu regeln, wie das am besten geht und worauf es dabei ankommt – darüber spricht Oliver Geldener mit Frank Spade:
Help FM-Gast: Frank Spade, Vorsorge-Experte
Moderator: Oliver Geldener
HELP FM – Der Selbsthilfe-Podcast
HELP FM ist ein von der AOK gefördertes Projekt von SEKIZ Potsdam, das von einem ehrenamtlichen Redaktionsteam aus dem Selbsthilfebereich unter professioneller Begleitung produziert.
Offener Brief an Prof. Karl Lauterbach
Betreff: Situation für Pflegende und Menschen am Lebensende verbessern
Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach,
ich sehe es als ein gutes Zeichen, dass Sie darüber nachdenken, die Fallpauschalen zu überarbeiten oder sogar abzuschaffen. In Ihrem Begleitwort zum Buch »Patient ohne Verfügung« von Dr. Matthias Thöns schrieben Sie 2016: Da werden Menschen entgegen ihrem Willen teils über Jahre durch Apparatemedizin am Sterben gehindert, oder es wird Chemotherapie mit starken Nebenwirkungen in den letzten Lebenswochen und Tagen verabreicht. Thöns [Er] berichtet auch von Strahlentherapie und Operationen kurz vor dem Lebensende, bei denen schon vor dem Eingriff klar war, dass sie nicht dem Patienten, sondern nur noch der abrechnenden Klinik nutzen würden. Auch in Fällen von Nieren‑, Lungen- oder Herzversagen berichtet er vom fragwürdigen Einsatz der Apparatemedizin zulasten schwer kranker Menschen. Eindrücklich bestätigt er so, dass wir in unserer Gesellschaft ein Problem mit Übertherapie am Lebensende haben.
Dr. Thöns schöpfte dafür in seinem Buch den Begriff Sterbeverlängerungskartell!
Neben ökonomischen Fehlanreizen sind das zweite Problem: die Patientenverfügungen, die häufig wirkungslos sind oder nicht beachtet werden. 2004 hatte das BMJBMJ Bundesministerium der Justiz das Ergebnis der Kutzer-Kommission zum Thema Patientenverfügung als eine Empfehlung mit vier Situationsbeschreibungen veröffentlicht, die aber alle in der DiagnosehoheitDiagnosehoheit Es braucht medizinische Expertise, um eine Diagnose stellen zu können. von Ärzten liegen und zudem durch Einschränkungen wie »aller Wahrscheinlichkeit nach«, »unmittelbar« und »unabwendbar« verwässert wurden. Diese Empfehlung wurde auf der Website des BMJ und in Broschüren veröffentlicht, und von hunderten Anbietern kopiert, die teilweise sogar Geld für etwas verlangen, was beim BMJ kostenlos herunterzuladen ist.
An den Situationsbeschreibungen änderte sich selbst dann nichts, als 2009 der Bundestag das sogenannte Patientenverfügungsgesetz beschloss, in dem es u. a. heißt: Patientenverfügungen gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung und müssen konkret sein. Die Broschüre wurde zwar jeweils neu aufgelegt, wenn ein neuer Minister oder eine Ministerin das Justizministerium übernahm, um das eigene Bild und Vorwort darin zu veröffentlichen, aber an den Situationsbeschreibungen änderte sich nichts.
Immerhin brachten die beiden großen Kirchen im Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes eine eigene Broschüre Patientenvorsorge heraus, in der aber zwei Situationen, nämlich die bezüglich weit fortgeschrittener Demenz und schwerer Hirnschädigung ersatzlos gestrichen sind. Die Kirchen hatten aber Vertreter in der Kutzer-Kommission gehabt und so die vier Situationen der weitergehenden BMJ-Verfügung mitentwickelt. Da fragt man sich: Cui bono? Wem nützt die Christliche Patientenvorsorge? Jedenfalls nicht den Menschen, die mit einer Patientenverfügung gehofft hatten, am Lebensende friedlich, natürlich, würdevoll und möglichst im eigenen Zuhause versterben zu können. Die Autorität des BMJ oder der Kirchen blendet die Menschen und verführt sie, weitestgehend wirkungslose Patientenverfügungen zu unterschreiben, in der Hoffnung, damit gut vorgesorgt zu haben.
Es ist hohe Zeit, die Vorgaben des BMJ zu ersetzen, durch Vorgaben, die weitergehende Angebote enthalten und rechtssicher und konkret sind. Ich habe nach über 20 Jahren Erfahrung im Bereich Vorsorge und HospizHospiz Ein Hospiz ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung, die meist über nur wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. Dort wird das Ziel verfolgt, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Nur wer als Palliativpatient eingestuft ist und (noch) nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt, kann in ein Hospiz kommen. Wegen der wenigen Betten, kann es schwer sein, einen Hospizplatz zu bekommen. Alternativ gibt es ambulante Hospizdienste, die auch in Pflegeeinrichtungen oder Zuhause Sterbende begleiten, aber nicht pflegen. eine individuell-konkrete Patientenverfügung entwickelt, die acht weitergehende Situationen anbietet. Eine ausgearbeitete Mustermappe plus AuswahlbogenAuswahlbogen Der Auswahlbogen ist eine Art Formular, in dem alle wichtigen Optionen mit möglichen Alternativen bzw. Erweiterungen zur Auswahl aufgeführt sind. Durch Ankreuzen der gewünschten Situationen und Festlegungen erfolgt die Auswahl der Inhalte, die in die Vorsorgedokumente übernommen und ausgedruckt werden. habe ich Ihnen beigelegt. Wenn sich diese Patientenverfügung durchsetzt, dürften sich die Kosten unseres Krankensystems langfristig reduzieren. Zudem würden Pflegekräfte moralisch entlastet werden, weil sie Menschen nicht mehr in Situationen betreuen müssen, die sie für menschenunwürdig und quälend halten, und deshalb frustriert den Job aufgeben.
Mit freundlichen Grüßen
gezeichnet, Frank Spade
Dieser Brief wurde einschließlich einer Muster-VorsorgemappeVorsorgemappe Eine Vorsorgemappe ist eine Art Schnellhefter, in der alle wichtigen Vorsorgedokumente zusammen abgelegt sind. Die Mappe ist mit dem Namen und Geburtsdatum der betreffenden Person beschriftet. Als erstes Dokument ist die Patientenverfügung durch die durchsichtige Vorderseite zu sehen., am 27. Februar, im Rahmen des Festakts 10 Jahre Patientenrechtegesetz und 17. Patientenfürsprechertag 2023, im Haus der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, an den Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach übergeben. Bis heute kam dazu leider noch keine Reaktion.
Behandlung im Voraus Planen
Patientenverfügungen sollen medizinisches Handeln leiten, wenn Patienten kritisch erkranken und ihren Behandlungswillen nicht mehr selbst äußern können. Sie haben jedoch in den letzten Jahrzehnten wenig bewirkt, meinen die Autoren. Ein neuer Ansatz könnte dies ändern.
… Was so einfach scheint, muss 50 Jahre später auch hierzulande als weitgehend gescheitert angesehen werden, wie zuvor schon in den USA. Das Konzept der Patientenverfügungen, wie es in Deutschland angewendet wird, hat sich – ungeachtet des Patientenverfügungsgesetzes aus dem Jahr 2009 – als nicht erfolgreich erwiesen: Noch immer hat nur eine Minderheit selbst hochbetagter pflegebedürftiger Menschen eine Patientenverfügung, und diese ist für Situationen, in denen sie gebraucht wird, meist nicht aussagekräftig und damit nutzlos. Das bestätigen empirische Erhebungen sowie BGHBGH Bundesgerichtshof-Urteile aus jüngster Zeit. …
Dies ist ein Auszug aus der hier verlinkten PDF-Datei …
Verfasser u. a.: Prof. Dr. med. Jürgen in der Schmitten
Institut für Allgemeinmedizin
Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
40225 Düsseldorf, Moorenstraße 5