Es kommt regelmäßig vor, dass Patientenverfügungen missachtet werden
Ein vollständig ausgefülltes Patientenverfügungsformular ist jedoch leider kein Garant dafür, dass sie auch handlungsweisend wird. Pflegeunternehmen sind immer wieder bereit, gegen Patientenverfügungen zu verstoßen, wie aus einer bundesweiten Umfrage des Palliativmediziners Matthias Thöns hervorgeht. Von 155 Pflegediensten, die auf seine schriftliche Anfrage geantwortet hatten, erklärten sich 140 bereit, einen unheilbar kranken Patienten, gegen den in seiner Patientenverfügung dokumentierten Willen, mit künstlicher Beatmung am Leben zu erhalten. „Das spricht sehr für die Vermutung, dass weder Patientenwille noch Patientenwohl bei der Fortsetzung der Beatmung ausschlaggebend waren“, kommentiert Matthias Thöns. Es seien nicht zuletzt wirtschaftliche Fehlanreize, die zu solchen „Angeboten“ führten. Die außerklinische Intensivpflege in Heimen, Beatmungs-WGs (mehrere Patienten wohnen zusammen in einer Wohnung und werden dort dauerhaft beatmet) und Zuhause gilt als größter Wachstumsmarkt im Gesundheitswesen. Im Jahr 2003 wurden 500 Patienten, im Jahr 2015 schon 15.000 Patienten invasiv beatmet, bei jährlichen Kosten von 250.000 bis 360.000 Euro pro Patient.
Wie uns das Geschäft mit der Gesundheit krank macht
von Dr. med. Umes Arunagirinathan
Dr. med. Umes Arunagirinathan wurde 1978 auf Sri Lanka geboren und kam als 13-jähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland. Er studierte in Lübeck Medizin und wurde an der Universität Hamburg promoviert. Er war Assistenzarzt am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und arbeitete in der Klinik für Kardiochirurgie in Bad Neustadt an der Saale sowie an der Charité Berlin. Dr. med. Umes Arunagirinathan ist Facharzt für Herzchirurgie und heute als Funktionsoberarzt im Klinikum Links der Weser in Bremen tätig.
Er schlägt in diesem SPIEGEL-Bestseller Alarm. Klar und authentisch benennt er die Missstände und zeigt auf, was sich ändern muss – damit das Wohl der Patienten im Mittelpunkt steht, nicht der Profit.
Fallbeispiele zur Diskussion über den Freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
Zum Verlag, auf Titel klicken …
von Peter Kaufmann, Manuel Trachsel, Christian Walther
Peter Kaufmann, Publizist, Präsident des Stiftungsrats palliacura, Zürich. Manuel Trachsel, PD Dr. med. Dr. phil., Leiter der Abteilung Klinische Ethik am Universitätsspital und an den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel, Privatdozent am Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte, Universität Zürich. Christian Walther, Neurobiologe i. R., vormals ehrenamtlicher ambulanter Hospizhelfer bei den Johannitern in Marburg.
Das neue Buch zum Thema Sterbefasten hilft Vorurteile auszuräumen und ein Gefühl dafür zu bekommen, dass der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit gut vorbereitet werden sollte. Die Fallbeispiele zeigen sehr deutlich, dass Probleme gerade dann entstehen, wenn dieser Weg unter falschen Vorstellungen und ohne Vorbereitung begangen wird und zu Problemen führen kann, die dann fälschlicherweise der Methode als solcher angelastet werden.
Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit ist ein natürlicher Prozess, der am Lebensende von vielen Lebewesen erlebt wird. Der vorsätzliche Verzicht ist im eigentlichen Sinne kein Suizid, weil es kein aggressiver Akt gegen sich selbst ist, sondern ein friedlicher Weg das Lebensende herbeizuführen. Eine ärztliche Unterstützung ist hierbei i. d. R. nur erforderlich, wenn die Grunderkrankung es erforderlich macht.
Es ist auf jeden Fall anzuraten, sich mit dem Hausarzt im Vorwege darüber zu unterhalten, auch um sich über Möglichkeiten der Leidlinderung zu informieren, die es möglich erscheinen lassen, das Leben noch eine Weile nutzen zu wollen. Eine ärztliche Unterstützung in der Endphase, dürfte bei schwerkranken und evtl. hochbetagten Menschen, die lebens- und/oder leidenssatt sind, beim Arzt zu keinen Gewissenskonflikten führen.
Die Fallbeispiele lassen insgesamt ein eher positives Bild des Sterbefastens entstehen, was aber auch dem Umstand geschuldet ist, dass der Körper nach einigen Tagen Glückshormone freisetzt, die durchaus zu einer Umentscheidung motivieren können. Genau dies ist aber auch der große Vorteil gegenüber gewaltsamen Methoden das eigene Leben/Leiden zu beenden.
Es wird auch gezeigt, dass bei guter Betreuung und Zuwendung, auch ein längerer SterbeprozessSterbephaseAls Sterbephase oder Sterbeprozess werden die letzten Lebensstunden und Tage eines Menschen bezeichnet, in denen der Körper sich auf den Tod vorbereitet. Diese Phase kann verschiedene körperliche und emotionale Veränderungen mit sich bringen, wie eine Abnahme von körperlichen Funktionen, Veränderungen im Bewusstsein und möglicherweise auch einen Rückzug von der Umwelt. nicht als Belastung empfunden werden muss, sondern die letzte Zeit intensiv und würdevoll gestaltet und erlebt werden kann. Die meisten Angehörigen können dabei ihren Frieden mit der Entscheidung machen und den Weg als human und respektabel ansehen.
Wer es eilig hat, kann auf Seite 90 im Buch (130 in Kindle) mit den Fallbesprechungen zu lesen beginnen, um vielleicht einen Fall zu finden, der der eigenen Situation ähnlich ist. Die entsprechenden Fallbeschreibungen sind dort referenziert und erlauben dann tiefergehende Einblicke.
Ihre Patientenverfügung und die VollmachtenVollmachtEine Vollmacht ist ein Dokument, das auch formlos erteilt werden kann, und aus dem hervorgeht, wer, in welchem Umfang wen, rechtsgeschäftlich vertreten kann. So Bevollmächtigte können ohne richterliche Genehmigung vertreten. Die Vollmacht sollte vom Vollmachtgeber mit Datum unterschrieben sein., gegebenenfalls mit den Kontaktdaten der von Ihnen angegebenen BevollmächtigtenBevollmächtigteEin/e Bevollmächtigte/r ist eine vom Vollmachtgeber berufene Person, die in Vertretung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entscheiden bzw. handeln kann., werden für Sie ausgearbeitet und zugesandt. Zusätzlich erhalten Sie Erläuterungen, wie mit diesen Dokumenten zu verfahren ist und einen Notfallhinweis zum Bei-sich-tragen, aus dem hervorgehen sollte, wer im Notfall zu verständigen ist und dass Sie eine Patientenverfügung haben. Dort können auch weitergehende Angaben gemacht werden, wie die Kontaktdaten zu Ihrem Hausarzt, ihre Krankenkasse, Grunderkrankung, Allergien/Unverträglichkeiten, benötigte Medikamente und mehr.
Für diese Leistung wird um eine Aufwandsentschädigung von 36 Euro gebeten. Eine entsprechende Rechnung wird mitgesandt. Wenn Sie den Fragebogen ausdrucken und uns per Post zukommen lassen, müssen wir um eine Aufwandsentschädigung von 48 Euro bitten. Bei Fragen können Sie sich an oder telefonisch an 033208 236784 wenden.