Eine Patientenverfügung zu haben kann einen in Sicherheit wiegen, aber viele Verfügungen greifen erst später, als man es sich vielleicht erhofft hat. Allen voran die sogenannte »Christliche Patientenvorsorge«, die erst zur Anwendung kommt, wenn der unmittelbare Sterbeprozess oder das Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit erreicht ist. Weder weit fortgeschrittene Demenz, noch schwere, aussichtslose Hirnschädigung sind damit abgedeckt, wie es 2004 vom Bundesministerium der Justiz (BMJBMJ Bundesministerium der Justiz) unter Mitwirkung von Kirchenvertretern mal festgelegt worden war.
Das 2009 verabschiedete sogenannte Patientenverfügungsgesetz sieht sogar vor, dass Festlegungen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung zu respektieren sind. Ein Jahr danach haben die christlichen Kirchen ihre stark eingeschränkte Patientenvorsorge veröffentlicht. Man kann sich fragen: Wem nützt das? Wer dabei an die Pflegeeinrichtungen von Caritas und Diakonie denkt, könnte recht haben, denn denen bleiben damit ihre Kunden erhalten, da auch eine so ungenügende Patientenverfügung formaljuristisch als Dokumentation des eigenen Willens gewertet werden muss und so die Weiterbehandlung in nicht aufgeführten Situationen legitimiert. Aber auch die von vielen Anbietern genutzten Vorgaben des BMJ schränken den Wirkungsgrad einer Patientenverfügung stärker ein, als es erscheinen mag und von einer solchen Autorität zu erwarten wäre.
Wesentlich weiter geht da die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes (HVD), der anbietet, Patientenverfügungen nach den eigenen Festlegungen zu erstellen und dazu sogar kostenlos berät. Da der Gesetzgeber nicht vorgesehen hatte, die Beratung zur Patientenverfügung zu einer kassenärztlichen Leistung zu machen, sind Ärzte nicht motiviert, sich in der Hinsicht fortzubilden. Wenn sie auch keine Hausbesuche bei Sterbenden machen oder in einem Pflegeheim oder HospizHospiz Ein Hospiz ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung, die meist über nur wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. Dort wird das Ziel verfolgt, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Nur wer als Palliativpatient eingestuft ist und (noch) nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt, kann in ein Hospiz kommen. Wegen der wenigen Betten, kann es schwer sein, einen Hospizplatz zu bekommen. Alternativ gibt es ambulante Hospizdienste, die auch in Pflegeeinrichtungen oder Zuhause Sterbende begleiten, aber nicht pflegen. Menschen pflegen, dürften ihnen auch die notwendige Erfahrung dazu fehlen. Noch weniger qualifiziert dazu sind Rechtsanwälte und Notare, es sei denn, sie haben – wie RA Putz aus München – Medizin studiert, bevor sie Jurist wurden und/oder haben das Medizinrecht zu ihrem Spezialgebiet gemacht. Aber auch das Formular von Putz geht über das des BMJ nicht wesentlich hinaus. Grundsätzlich geht es in einer Patientenverfügung weniger um rechtliche als um medizinische Festlegungen.
Der Bereich Patientenverfügung des HVD hat einen Fragebogen entwickelt, der einem hilft, notwendige Festlegungen zu machen. Dabei wird angeboten, die Reichweite auf Schwerstpflegebedürftigkeit auszudehnen, sowie auf lebensbedrohliche Erkrankung bei Demenz, eine Hirnschädigung – wo die Wiedererlangung von Kommunikationsfähigkeit ausgeschlossen ist – und/oder auf eine zeitliche Behandlungsbegrenzung bei Hirnschädigung sowie um die absolute Ablehnung von Wiederbelebungsversuchen und/oder IntensivmedizinIntensivmedizin Die Intensivmedizin ist ein medizinisches Fachgebiet mit interdisziplinärem Charakter, das sich mit Monitoring, Diagnostik und Therapie akut lebensbedrohlicher Zustände und Krankheiten befasst. Das geschieht meist in besonders ausgerüsteten Stationen eines Krankenhauses, den sogenannten Intensivstationen. Wikipedia zu erweitern. Der Fragebogen kann online eingesehen und ausgefüllt werden, und die fertigen Dokumente mit Vorsorgevollmachten (alles in zweifacher Ausfertigung) werden dann umgehend zugesandt. Weiter geht da nur die hier angebotene individuell-konkrete Patientenverfügung.
Mit einer Patientenverfügung allein ist es jedoch nicht getan. Es braucht auch Vertrauenspersonen, die deren Inhalt kennen, verstehen und respektieren sowie bereit sind, ihn zur Kenntnis und Geltung zu bringen, wenn die/der Verfügende es selber nicht mehr kann. Diese sogenannten BevollmächtigtenBevollmächtigte Ein/e Bevollmächtigte/r ist eine vom Vollmachtgeber berufene Person, die in Vertretung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entscheiden bzw. handeln kann. müssen mit entsprechenden VollmachtenVollmacht Eine Vollmacht ist ein Dokument, das auch formlos erteilt werden kann, und aus dem hervorgeht, wer, in welchem Umfang wen, rechtsgeschäftlich vertreten kann. So Bevollmächtigte können ohne richterliche Genehmigung vertreten. Die Vollmacht sollte vom Vollmachtgeber mit Datum unterschrieben sein. ausgestattet sein. Zur eigenen Sicherheit sollte dann ein Hinweiskärtchen mit deren Kontaktdaten bei sich getragen werden, aus dem auch hervorgeht, dass eine Patientenverfügung existiert. Wenn nicht bekannt wird, dass es BevollmächtigteBevollmächtigte Ein/e Bevollmächtigte/r ist eine vom Vollmachtgeber berufene Person, die in Vertretung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entscheiden bzw. handeln kann. gibt, kann es passieren, dass ein AmtsbetreuerBetreuer Vom Betreuungsgericht bestellter rechtlicher Vertreter; in der Regel Berufsbetreuer, die für Ihre Arbeit bezahlt werden. bestellt wird, der den eigenen Willen nicht kennt und evtl. nach allgemeinen Grundsätzen oder seiner eigenen Überzeugung entscheidet.
Wenn es keine geeigneten Bevollmächtigten (mehr) gibt, kann vorsorglich mit einem Betreuungsverein alles Wichtige abgesprochen und geregelt werden. Dieser sollte ein Original der Patientenverfügung vorliegen haben und wird bei Bedarf dem zuständigen Betreuungsgericht einen seiner ehrenamtlichen BetreuerBetreuer Vom Betreuungsgericht bestellter rechtlicher Vertreter; in der Regel Berufsbetreuer, die für Ihre Arbeit bezahlt werden. als rechtlichen Vertreter vorschlagen.