Warum eine Patientenverfügung im Krankenhaus oft nicht wirkt

Es kommt regelmäßig vor, dass Patientenverfügungen missachtet werden

Ein voll­stän­dig aus­ge­füll­tes Pati­en­ten­ver­fü­gungs­for­mu­lar ist jedoch lei­der kein Garant dafür, dass sie auch hand­lungs­wei­send wird. Pfle­ge­un­ter­neh­men sind immer wie­der bereit, gegen Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen zu ver­sto­ßen, wie aus einer bun­des­wei­ten Umfra­ge des Pal­lia­tiv­me­di­zi­ners Mat­thi­as Thöns her­vor­geht. Von 155 Pfle­ge­diens­ten, die auf sei­ne schrift­li­che Anfra­ge geant­wor­tet hat­ten, erklär­ten sich 140 bereit, einen unheil­bar kran­ken Pati­en­ten, gegen den in sei­ner Patienten­verfügung doku­men­tier­ten Wil­len, mit künst­li­cher Beatmung am Leben zu erhal­ten. „Das spricht sehr für die Ver­mu­tung, dass weder Pati­en­ten­wil­le noch Pati­en­ten­wohl bei der Fort­set­zung der Beatmung aus­schlag­ge­bend waren“, kom­men­tiert Mat­thi­as Thöns. Es sei­en nicht zuletzt wirt­schaft­li­che Fehl­an­rei­ze, die zu sol­chen „Ange­bo­ten“ führ­ten. Die außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge in Hei­men, Beatmungs-WGs (meh­re­re Pati­en­ten woh­nen zusam­men in einer Woh­nung und wer­den dort dau­er­haft beatmet) und Zuhau­se gilt als größ­ter Wachs­tums­markt im Gesund­heits­we­sen. Im Jahr 2003 wur­den 500 Pati­en­ten, im Jahr 2015 schon 15.000 Pati­en­ten inva­siv beatmet, bei jähr­li­chen Kos­ten von 250.000 bis 360.000 Euro pro Pati­ent.

Quel­le: www.quarks.de