Ihre Patientenverfügung und die VollmachtenVollmacht Eine Vollmacht ist ein Dokument, das auch formlos erteilt werden kann, und aus dem hervorgeht, wer, in welchem Umfang wen, rechtsgeschäftlich vertreten kann. So Bevollmächtigte können ohne richterliche Genehmigung vertreten. Die Vollmacht sollte vom Vollmachtgeber mit Datum unterschrieben sein., gegebenenfalls mit den Kontaktdaten der von Ihnen angegebenen BevollmächtigtenBevollmächtigte Ein/e Bevollmächtigte/r ist eine vom Vollmachtgeber berufene Person, die in Vertretung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entscheiden bzw. handeln kann., werden für Sie ausgearbeitet und zugesandt. Zusätzlich erhalten Sie Erläuterungen, wie mit diesen Dokumenten zu verfahren ist und einen Notfallhinweis zum Bei-sich-tragen, aus dem hervorgehen sollte, wer im Notfall zu verständigen ist und dass Sie eine Patientenverfügung haben. Dort können auch weitergehende Angaben gemacht werden, wie die Kontaktdaten zu Ihrem Hausarzt, ihre Krankenkasse, Grunderkrankung, Allergien/Unverträglichkeiten, benötigte Medikamente und mehr.
Für diese Leistung wird um eine Aufwandsentschädigung von 36 Euro gebeten. Eine entsprechende Rechnung wird mitgesandt. Wenn Sie den Fragebogen ausdrucken und uns per Post zukommen lassen, müssen wir um eine Aufwandsentschädigung von 48 Euro bitten. Bei Fragen können Sie sich an oder telefonisch an 033208 236784 wenden.