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Ihre Patienten­verfügung und die Voll­mach­tenVoll­macht Eine Voll­macht ist ein Doku­ment, das auch form­los erteilt wer­den kann, und aus dem her­vor­geht, wer, in wel­chem Umfang wen, rechts­ge­schäft­lich ver­tre­ten kann. So Bevoll­mäch­tig­te kön­nen ohne rich­ter­li­che Geneh­mi­gung ver­tre­ten. Die Voll­macht soll­te vom Voll­macht­ge­ber mit Datum unter­schrie­ben sein., gege­be­nen­falls mit den Kon­takt­da­ten der von Ihnen ange­ge­be­nen Bevoll­mäch­tig­tenBevoll­mäch­tig­te Ein/​e Bevollmächtigte/​r ist eine vom Voll­macht­ge­ber beru­fe­ne Per­son, die in Ver­tre­tung der Voll­macht­ge­be­rin oder des Voll­macht­ge­bers ent­schei­den bzw. han­deln kann., wer­den für Sie aus­ge­ar­bei­tet und zuge­sandt. Zusätz­lich erhal­ten Sie Erläu­te­run­gen, wie mit die­sen Doku­men­ten zu ver­fah­ren ist und einen Not­fall­hin­weis zum Bei-sich-tra­gen, aus dem her­vor­ge­hen soll­te, wer im Not­fall zu ver­stän­di­gen ist und dass Sie eine Patienten­verfügung haben. Dort kön­nen auch wei­ter­ge­hen­de Anga­ben gemacht wer­den, wie die Kon­takt­da­ten zu Ihrem Haus­arzt, ihre Kran­ken­kas­se, Grund­er­kran­kung, Allergien/​Unverträglichkeiten, benö­tig­te Medi­ka­men­te und mehr.

Für die­se Leis­tung wird um eine Auf­wands­ent­schä­di­gung von 36 Euro gebe­ten. Eine ent­spre­chen­de Rech­nung wird mit­ge­sandt. Wenn Sie den Fra­ge­bo­gen aus­dru­cken und uns per Post zukom­men las­sen, müs­sen wir um eine Auf­wands­ent­schä­di­gung von 48 Euro bit­ten. Bei Fra­gen kön­nen Sie sich an oder tele­fo­nisch an 033208 236784 wen­den.